Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Raumanmietung
- Projektname: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Raumanmietung
- Kontakt: Helen Pau und Ina Cissé - tuechtig[at]kopfhandundfuss.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Veranstaltungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung oder Teilüberlassung des TUECHTIGs zur Durchführung von Veranstaltungen, sowie aller mit diesen zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
Vertragspartner sind der Veranstalter und KOPF, HAND + FUSS gGmbH (KHuF).
Die allgemeinen Bedingungen gelten wie folgt:
- Die Reservierung von Räumen, sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit dem Vertrag für den Veranstalter sowie KHuF bindend.
- Die Überlassung von Räumen begründet ein Mietverhältnis.
- Die Unter- und Weitervermietung von Räumen und Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung von KHuF.
- Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Veranstalters. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung, 120 Tage, so behält sich KHuF das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
- Die Rechnungen von KHuF sind, wenn nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Der Veranstalter muss KHuF die endgültige Teilnehmeranzahl der Veranstaltung spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung gewährleisten zu können.
- KHuF behält sich das Recht vor, dem Veranstalter Personal- und Materialkosten in Rechnung zu stellen, wenn durch Verschulden des Veranstaltern kurzfristige von vereinbarten Anfangszeiten eintreten oder vereinbarte Endzeiten überschritten werden, und der KHuF dadurch nicht vorhersehbare Kosten entstehen.
- Der Veranstalter hat für Verluste und Beschädigungen, die durch seine Mitarbeitenden, Hilfskräfte, Teilnehmende oder seine Gäste verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Alle Aufbauten und Beschriftungen, sowie Änderungen an der Grundstruktur der Räumlichkeit (weiße Wände, Vinylboden) müssen ohne Aufforderung vor der Wiederübergabe beseitigt werden. Alle Schäden des Hauses hat der Veranstalter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
- Lärmschutzvorschriften: Der Veranstalter verpflichtet sich, die geltenden Lärmschutzvorschriften (nach dem LImSchG Bln) zu beachten, bzw. nach §§ 10,11 LImSchG Bln einen Antrag auf Ausnahme zu stellen. Die geltenden Regelungen sind:
- während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) und ganztags an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.
- Der Schutz erstreckt sich darüber hinaus auch auf die Tageszeit (6 bis 22 Uhr), soweit vermeidbare und störende Geräusche verursacht werden durch die Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten von Anlagen nach dem BImSchG.
- Bei Musikaufführungen durch den Veranstalter obliegt ihm die GEMA-Meldepflicht.
- Hat KHuF begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann vom Vertrag zurück getreten werden.
- Stornierungsbedingungen vom TUECHTIG:
- Eventraum: Bei Rücktritt des Mieters haben wir Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:
- bei Rücktritt über 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- bei Rücktritt ab dem 14. bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bei Rücktritt bis zum 7. Tag vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
- bei Rücktritt ab dem 6. Tag vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
- Räume 1, 2, 3 und Filmraum: Bei Rücktritt des Mieters haben wir Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:
- bei Rücktritt über 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- bei Rücktritt bis zum 7. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- bei Rücktritt ab dem 6. Tag vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
- Definition des Mietpreises: Wir berechnen die Stornierungsgebühren nur auf die Kosten der Raumanmietung (inkl. MwSt.), jedoch nicht auf das zusätzliche Equipment (Fernseher, Metaplanwand, etc.). Für Essen und Trinken berechnen wir nur eine Stornierungsgebühr in Höhe der angefallenen Kosten, wenn uns die Kosten bereits entstanden sind (Bsp. bestelltes Obst oder bestellter Kuchen wurde bereits eingekauft).
- Eventraum: Bei Rücktritt des Mieters haben wir Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von KHuF.
- Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.